AGB's
1. Anwendungsbereich, ausschließliche Geltung, Änderungen der Geschäftsbedingungen
1.1 Vertragspartner ist der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch, Kraepelinweg 18a, 22081 Hamburg der an Verbraucher und Unternehmer Dienstleistungen zur Immobilienbetreuung inkl. Hausmeisterservices erbringt.
1.2 Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch erbringt keine Leistungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch und ihren Auftraggebern. Die AGB werden von Ihnen in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Ihren etwaigen AGB wird hiermit widersprochen.
1.4 Soweit der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch diese AGB aktualisiert, wird er die Auftraggeber unverzüglich über die neue Fassung informieren. Die neuen AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber ihnen zugestimmt hat oder den AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Aktualisierung widerspricht.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt mit der Annahme eines Angebotes zustande. Der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch ist an ein Angebot, das er einem Auftraggebern unterbreitet, 14 Tage gebunden, sofern nicht im Angebot etwas anderes festgelegt ist.
2.2 Ein Angebot des Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch wird von einem Auftraggebern bzw. seinem Erfüllungsgehilfen angenommen durch
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schriftliche (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder mündliche Bestätigung
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konkludente Handlungen (z.B. durch die Bereitstellung von Gegenständen, die der Dennis Kröpsch, Gebrüder Kröpsch Immobilienservice für die Ausführung eines Auftrages benötigt: wie z.B. Schlüssel, Werkzeuge)
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Inanspruchnahme bzw. Entgegennahme von Leistungen.
2.3 Sofern eine Anfrage von Ihnen als Angebot anzusehen ist, sind wir berechtigt, dieses Angebot gemäß vorstehender Regelung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang bei uns anzunehmen.
3. Grundsätze der Leistungserbringung und Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebern
3.1 Einzelheiten der Leistungserbringung. Die Einzelheiten der Leistungserbringung durch den Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch werden in einem Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder in einer Individualvereinbarung festgelegt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.2 Einweisung. Der Auftraggeber ist vor Übernahme der Betreuung durch den Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch verpflichtet, den Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch in die Gegebenheiten des Objekts einzuweisen, insbesondere die vorhandenen technischen Einrichtungen zu erklären und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen.
3.3 Schlüssel. Der Auftraggeber übergibt dem Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch für die Dauer des Vertrages zwei Schlüsselsätze für das Treppenhaus und den Kellerbereich. Dem Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch ist es erlaubt, nach Absprache mit dem Auftraggeber auf eigene Kosten einen Schlüsseltresor vor Ort im Objekt zu montieren. Bei Vertragsbeendigung ist der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch nicht zum Rückbau verpflichtet. Der Schlüsseltresor kann zur weiteren Nutzung für 150,- € vom Auftraggeber erworben werden.
3.4 Parkmöglichkeiten, Wasser, Strom. Darüber hinaus hat der Auftraggeber dem Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch entsprechende unentgeltliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt dem Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch ebenfalls unentgeltlich die Möglichkeit zur Wasser- und Stromentnahme zur Verfügung. Die erforderlichen Gerätschaften, Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien zur Leistungserbringung stellt der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch. Bezüglich der Kostenerstattung für Verbrauchsmaterialien wird auf Ziffer 4.2 verwiesen.
3.5 Keine Vertragsgegenstand der Objektbetreuung. Sofern nicht anders vereinbart, schuldet der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch im Rahmen einer Objektbetreuung keine Reinigung von Verschmutzungen, die über die gebrauchsüblichen Verunreinigungen des Objekts hinausgehen. Ausgenommen sind insbesondere Verschmutzungen durch Bau- und Malerarbeiten, Wasserschäden, Katastropheneinsatz, etc. Diese sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Auch über gewöhnliche Hausmeistertätigkeiten hinausgehende Leistungen, wie z.B. Sperrmüllentsorgung (Kleine Sperrmüllansammlungen werden kostenfrei in die hauseigene Mülltonne entsorgt), große Mengen zu entsorgender Pappe, Wasserschäden, Notdiensteinsätze, Reparaturen, Katastropheneinsatz, etc. sind nicht Gegenstand des Objektbetreuungsvertrages. Diese Zusatzleistungen unterliegen einer gesonderter Beauftragung und Vergütung.
3.6 Notdienst. Zum Leistungssprektrum des Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch im Rahmen der Objektbetreuung gehört auch ein Notdienst-Service. Für derartige Notdiensteinsätze außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden Notdienstzuschläge inkl. einer Anfahrtspauschale erhoben. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Preisliste gem. Ziffer 4.1. Bei Gefahr in Verzug ist der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch bevollmächtigt, entsprechende Dritt-Firmen auszuwählen und diese im Namen und auf Kosten des Auftraggebern zu beauftragen, sofern der Vertragshandwerker oder die Hausverwaltung nicht erreichbar sind.
3.7 Reparaturversuche. Wird der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch mit Reparaturarbeiten inkl. Rohrreinigungsarbeiten betraut und kann der Fehler nicht behoben oder das Reparaturobjekt nicht instand gesetzt werden, weil a) der Auftraggeber den Zugang zum Reparaturobjekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht gewährt, oder b) der Fehler trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch zu erstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- und Risikobereich des Auftragnehmers (z.B. Ersatzteile können nicht mehr beschafft werden) fällt.
4. Preise
4.1 Soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, richtet sich die Vergütung des Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch nach unseren Angeboten, Dienstleistungsverträgen oder unserer Preisleiste, die jederzeit bei uns in den Geschäftsräumen eingesehen werden kann. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Für die Objektbetreuung hat der Auftraggeber einen monatlichen Pauschalbetrags zu zahlen. Etwaig beauftragte Änderungen, Ergänzungen, Erweiterungen und Zusatzleistungen zum Vertrag, sowie die angefallenen Kosten für Verbrauchsmaterial (z.B. Putzmittel) oder die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfällen und Laub hat der Auftraggeber gesondert zu zahlen.
4.3 Die Zahlung des Pauschalbetrags gem. Ziffer 4.2 hat spätestens bis zum 25`ten eines Monats zu erfolgen, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes bei demGebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch ankommt. Gesondert in Rechnung gestellte Vergütungen und/oder Kosten sind im Übrigen sofort nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und für jede schriftliche Mahnung eine Gebühr von 2,50 € zu erheben. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4.4 Eine Aufrechnung gegen Vergütungsforderungen des Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Verträge treten zum vereinbarten Zeitpunkt in Kraft und enden nach dem von den Parteien vereinbarten Zeitraum. Davon abweichend werden Verträge über den Immobilienservice zunächst für die Dauer von einem oder mehreren Jahren geschlossen. Sie verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Es gelten dennoch die Vereinbarungen im Dienstleistungsvertrag. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
5.2 Eine Kündigungserklärung bedarf der Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Kündigungsschreibens.
6. Abnahme
6.1 Sofern einzelne Leistungen oder Verträge des Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch werkvertraglichen Charakter haben, bedarf es einer Abnahme der jeweiligen Werkleistung. Eine geschuldete Werkleistung ist mit der Abnahme abgeschlossen. Bei Werkleistungen gelten folgende Abnahmeregelungen.
6.2 Die Abnahme hat unverzüglich nach Fertigstellung des Werkes und dessen Prüfung durch den Auftraggeber vor Ort zu erfolgen. Sofern der Auftraggeber oder ein Vertreter ortsabwesend sein sollten (z.B. bei Notdienst-Einsätzen), ist eine Abnahme spätestens innerhalb von 12 Tage nach Fertigstellung des Werkes schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail, Fax) zu erklären. Ein Werk ist abzunehmen, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt worden ist. Eine Abnahme darf insbesondere nicht aus geschmacklichen Gründen oder sonst wie unbegründet verweigert werden.
6.3 Falls der Auftraggeber nicht innerhalb der in Ziffer 6.2 aufgeführten Abnahmefrist seine Abnahme erklärt, gilt das Werk als vorbehaltlos und rügelos abgenommen.
6.4 Der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, sofern es sich um abtrennbare Leistungsteile handelt.
7. Leistungsstörung
7.1 Sofern die Parteien einen Werkvertrag schließen, stehen dem Auftraggeber die nachfolgenden Mängelrechte aus Ziffern 7.2-7.5 zu.
7.2 Die Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Werkleistung durch den Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch.
7.3 Die verkürzte Frist für Mängelansprüche von einem Jahr gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, wie z.B. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.
7.4 Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Schadensfälle ausgeschlossen, die nach Abnahme durch falsche Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Auftraggebers oder Dritter, sowie durch normale Abnutzung und Verschleiß (z.B. von Dichtungen) entstanden sind.
7.5 Etwaige herstellerbedingte Farbabweichungen bei verwendetem Material z.B. bei Fliesen oder Wandfarbe oder Farbabweichungen die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.
7.6 Der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch hat im Rahmen seiner werkvertraglichen Mängelbeseitigungspflicht nur die Mängel an dem beauftragten Werk zu beseitigen, nicht jedoch etwaige Mängel am Objekt des Auftraggebers, deren Ursache nicht auf die Werkleistung zurückzuführen sind.
8. Haftung
8.1 Eine Haftung des Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden
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durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise oder
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durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch
verursacht worden ist.
8.2 Haftet der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch gemäß Ziffer 6.1a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen dem Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten des Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch verursacht werden, die nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen dem Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
8.3 Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch.
8.5 Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber von sich aus in die Sphäre des Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch eingreift. Das Gleiche gilt Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber dem Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch erforderliche Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände vorenthält oder keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
8.6 Der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch haftet, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. Ziffer 1.2 ist, gem. der vorstehenden Bestimmungen maximal für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung.
9. Referenzwerbung
Der Auftraggeber ist – sofern es sich um einen Unternehmer i.S.v. Ziffer 1.2 handelt – damit einverstanden, dass der Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Webseite www.gk-hamburg.de verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.
10. Gerichtsstand
Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer i.S.v. Ziffer 1.2 handelt, ist der Gerichtsstand der Sitz des Gebrüder Kröpsch Immobilienservice, Inh. Dennis Kröpsch.
Stand: Februar 2017